Die wichtigsten Voraussetzungen, um ans Kolleg zu kommen, sind Neugier, das Interesse, schlummernde Potentiale zu entfalten, und Mut, Neues auszuprobieren, alte Wege zu verlassen und neue zu beschreiten.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für den Vorkurs
Alter
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt
Schulbildung
Sie haben:
- mindestens einen Hauptschulabschluss
- oder die Berufsbildungsreife (BBR) oder eine gleichwertige Schulbildung.
Berufstätigkeit
Sie haben:
- entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung,
- oder waren wenigstens zwei Jahre, mindestens 20 Stunden pro Woche berufstätig,
- oder Sie haben zwei Jahre lang einen Familienhaushalt geführt (Kindererziehung).
Wehr- oder Zivildienstzeiten oder ein soziales Jahr werden auch auf die Berufstätigkeit angerechnet.
Dies gilt auch für Vollzeitpraktika ab 3 Monaten und andere soziale Tätigkeiten.
Arbeitslosigkeit hingegen kann bis maximal ein Jahr angerechnet werden.
Einstieg in die Einführungsphase
Alter
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
Schulbildung
Unter folgender Bedingung können Sie direkt in der Einführungsphase loslegen.
Sie haben:
- einen Mittleren Schulabschluss mit guten Zensuren.
Berufstätigkeit
Sie haben:
- entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung,
- oder waren wenigstens zwei Jahre, mindestens 20 Stunden pro Woche berufstätig,
- oder Sie haben zwei Jahre lang einen Familienhaushalt geführt (Kindererziehung).
Wehr- oder Zivildienstzeiten oder ein soziales Jahr werden auch auf die Berufstätigkeit angerechnet.
Dies gilt auch für Vollzeitpraktika ab 3 Monaten und andere soziale Tätigkeiten.
Arbeitslosigkeit hingegen kann bis maximal ein Jahr angerechnet werden.
Einstieg in die Kursphase
Alter
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
Schulbildung
Sie haben:
- ein Semester der gymnasialen Oberstufe besucht
- oder die Fachhochschulreife
Weiterhin müssen Sie als Voraussetzung – zusätzlich zur 1. Fremdsprache Englisch – 4 Schuljahre (in aufsteigender Form) am Unterricht einer 2. Fremdsprache teilgenommen haben oder ein erworbenes Sprachzertifikat (mindestens B1) nachweisen können.
Berufstätigkeit
Sie haben:
- entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung,
- oder waren wenigstens zwei Jahre, mindestens 20 Stunden pro Woche berufstätig,
- oder Sie haben zwei Jahre lang einen Familienhaushalt geführt (Kindererziehung).
Wehr- oder Zivildienstzeiten oder ein soziales Jahr werden auch auf die Berufstätigkeit angerechnet.
Dies gilt auch für Vollzeitpraktika ab 3 Monaten und andere soziale Tätigkeiten.
Arbeitslosigkeit hingegen kann bis maximal ein Jahr angerechnet werden.
Die Möglichkeit eines Einstiegs in die Kursphase wird in einem Beratungsgespräch mit Ihnen besprochen und dann individuell durch die Kollegleitung entschieden.
Bei Fragen zu den Voraussetzungen und der Anrechenbarkeit Ihrer Berufstätigkeit wenden Sie ich bitte an unsere Sekretärin. Sie steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite
Frau Glaser
Mobil: 0176 / 5224 5606
Tel: 030 / 90277 43 91
Email: sekretariat@kollegschoeneberg.de
Montag bis Freitag: 7.30 – 14.30 Uhr
Bei speziellen Fragen oder Unsicherheiten können Sie gern auch Beratungsgespräche mit der Kollegleitung vereinbaren. Im persönlichen Gespräch lassen sich viele Fragen klären, Ängste nehmen und Sie bekommen ein „Bauchgefühl” dazu, inwieweit Sie sich an unserem Kolleg wohlfühlen werden.